Aktuelle Bauleitplanverfahren

Für das Gemeindegebiet Neufraunhofen besteht ein rechtskräftiger Flächennutzungsplan. Für die meisten Siedlungsgebiete in den Ortsteilen bestehen zudem Bebauungspläne, die Regelungen zur Baugestaltung enthalten.

Nachfolgend können Sie sich über folgende Themenblöcke informieren:

  • zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern http://www.bauleitplanung.bayern.de
  • aktuelle Bauleitplanverfahren für Flächennutzungsplanänderungen und Bebauungspläne:
Beteiligung der Öffentlichkeit für den Entwurf des Bebauungsplans "Birnkammerwiese" in Neufraunhofen - Bekanntmachung vom 09.03.2023

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 08.02.2023 den Entwurf des Bebauungsplans gebilligt.

Der Geltungsbereich betrifft die Grundstücke Flurnummer 16/1, 18, 18/15, 18/17, 21 und, 474 der Gemarkung Neufraunhofen und liegt zwischen der Wambacher Straße und der Mescheder Straße.

Ziel der Bauleitplanung ist die Nutzung des Bereiches als allgemeines Wohngebiet. Dabei werden bisher landwirtschaftlich genutzte Flächen in Wohnbauflächen umgewandelt.

Die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit, sich in der Zeit vom 17.03.2023 für die Dauer eines Monats über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Zeitgleich werden die Informationen auf der Internetseite der Gemeinde (www.neufraunhofen.de/bauleitplanung.html) und über das zentrale Landesportal für Bauleitplanung in Bayern (http://www.bauleitplanung.bayern.de) veröffentlicht. Während diesem Zeitraum liegen der Bebauungsplan mit Begründung und weitere umweltrelevante Informationen im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Velden, Abteilung Bauamt, Bahnhofstraße 42, 84149 Velden aus. Es können auch Bedenken und Anregungen vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:

  • Landratsamt Landshut – Untere Naturschutzbehörde:
    Hinweise zum Heckenbestand, Artenschutz und Pflanzungen im Grabenbereich
  • Landratsamt Landshut – Untere Immissionsschutzbehörde:
    Hinweise zu Schall

Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt bzw. auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht ist.

 

 

Ergänzende Informationen:

Die hier veröffentlichten Pläne und Unterlagen dienen unverbindlichen Informationszwecken entsprechend § 4a Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB).
Rechtlich maßgeblich sind allein die Pläne und Unterlagen, welche -je nach Verfahrensschritt- im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Velden, Abt. Bauamt, Bahnhofstraße 42, 84149 Velden ausliegen.
Interessierte Bürger können die Bauleitpläne während der allgemeinen Öffnungszeiten einsehen.

Ansprechpartner im Rathaus:
Frau Attenberger
Telefon: 08742 288-38
attenberger@vg-velden.de