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Sitzung des Gemeinderates Neufraunhofen am 10. Oktober 2016 - Aus dem Protokoll

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Eine Entscheidung zur Umsatzbesteuerung sowie die Erstellung von Unterlagen für wasserrechtliche Erlaubnisse standen auf der Tagesordnung des Gemeinderates Neufraunhofen

Die Anwendung des Umsatzsteuerrechts auf Leistungen der kommunalen Körperschaften hat in der kommunalen Praxis lange Zeit keine besondere Bedeutung gehabt. Seit einigen Jahren hat jedoch der Bundesfinanzhof mit seinen Entscheidungen die seit Jahrzehnten geltenden Grundregeln zur Besteuerung der öffentlichen Hand ins Wanken gebracht. Nach § 2 b Abs. 1 UStG mit dem neuen Rechtstand ab 01. Januar 2016 sind Körperschaften des öffentlichen Rechts grundsätzlich als Unternehmer zu behandeln. Der Gesetzgeber räumt den Körperschaften des öffentlichen Rechts die Option ein, den Übergangszeitraum bis Ende des Jahres 2020 hinauszuschieben und gewährt ihnen so insgesamt fünf Jahre, um den Wechsel in das neue System zu gestalten. Nach Bewertung der Verwaltung und auf Empfehlung des Bayerischen Gemeindetags beschloss der Gemeinderat, dass für sämtliche Umsätze, die nach dem 31. Dezember 2016 und vor dem 1. Januar 2021 ausgeführt werden, § 2 Abs. 3 UStG in der zum 31. Dezember 2015 geltenden Fassung zur Anwendung kommen soll.

Aufgrund eines Schreibens des Landratsamtes Landshut muss das Konzept zur Optimierung der Kläranlage Niederbayerbach bezüglich der Umsetzungen und des zeitlichen Ablaufplans überarbeitet werden. Der Gemeinderat erteilte dazu den Auftrag an das ausführende Ingenieurbüro. Die wasserrechtliche Gestattung zur Grundwasserentnahme aus den Brunnen I und II der Gemeinde Neufraunhofen endet zum Jahresende 2016. Sie ist mit der Einleitung von Reinigungswässern aus dem Wasserspeicher neu zu beantragen. Die wasserrechtliche Erlaubnis der Ableitung von Spülwässern ist an die heute gültigen Regeln der Technik anzupassen. Für die Bearbeitung beauftragte der Gemeinderat das Fachbüro Anders & Raum aus Hintelsberg.

In bewährter Weise wurde unter Federführung des Theobaldimarktes- und Fördervereins der Veranstaltungskalender für den Zeitraum Oktober 2016 bis Oktober 2017 aufgestellt. Er wird an alle Haushalte zugestellt und im Internet veröffentlicht.

Für die Montage der Hotspots hat die vom BayernWLAN-Center beauftragte Firma mit Bürgermeister Bernhard Gerauer und Sachbearbeiter Thomas Huber die geeigneten Standorte besprochen. In Neufraunhofen ist eine Giebelseite des Sportheims am besten geeignet. In Hinterskirchen würde der Standort am früheren Schulhaus keine Abdeckung bis zur Ortsmitte bringen. Deshalb wird der Hotspot im Einvernehmen mit Johann Andruet an das private Garagengebäude gegenüber dem Gasthaus Rampl montiert.

Mit Fotos informierte Bürgermeister Gerauer über den Einbau der Tragdeckschicht im Baugebiet Hinterskirchen. Die Feinschicht soll nach Ansicht des Gemeinderates erst aufgebracht werden, wenn sich die Bebauung entwickelt hat. Für die Festlegung des Grundstückspreises und der Erschließungskosten wird der Bürgermeister in der nächsten Sitzung eine Berechnung vorlegen.

Der kleine Traktor des Bauhofs ist von der Bedienbarkeit und Betriebssicherheit durchaus als problematisch zu bewerten. Aus diesem Grund zog der Bürgermeister in Erwägung, einen gebrachten Traktor mit etwa 100 PS zu erwerben. Die Mitglieder des Gemeinderates legten fest, dass für konkrete Überlegungen bis zur nächsten Sitzung Angebote einzuholen sind.

Im Tagesordnungspunkt Anfragen wurde unter anderem der Ausbau der Breitbandversorgung angesprochen. Die Firma mnet hat vor einigen Wochen die Haushalte zu den Anschlussmöglichkeiten angeschrieben. Wie der Bürgermeister berichtete, ist die Firma vertraglich verpflichtet, die Arbeiten bis Ende März 2017 abzuschließen. Da aus den Reihen der Bürgerschaft viele Fragen bestehen, wird die Gemeinde mit der Firma mnet im Herbst eine Informationsveranstaltung organisieren.

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurden Grundstücks- und Personalangelegenheiten behandelt. Vorbehaltlich der Freigabe durch das Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern wurde der Auftrag für die Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße Maierthal und der Zufahrt nach Engelsberg erteilt. Diese Maßnahmen werden im Jahr 2017 ausgeführt.

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