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Breitbandausbau – Glasfaser für den Bereich Hinterskirchen

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Zahlreiche Zuhörer informierten sich in der Sitzung des Gemeinderates Neufraunhofen über die Behandlung einer Bauvoranfrage und verschiedene Bauleitplanungen.

Für ein Anwesen in der Ortschaft Ried ist eine Bauvoranfrage für die Nutzungsänderung eines Nebengebäudes zum Einbau einer Küche mit entsprechenden Vorbereitungsräumen und zwei Veranstaltungsräumen eingegangen. Aus der Nachbarschaft lagen dem Gemeinderat schriftliche und mündliche Einwendungen vor. Bürgermeister Bernhard Gerauer stellte fest, dass mit der Entscheidung zum gemeindlichen Einvernehmen die Lage des Objekts, die Erschließung mit Straße, Wasser und Abwasser sowie die Haltung der Gemeinde bewertet werden. Genehmigungsbehörde ist das Landratsamt Landshut. Dabei werden alle maßgeblichen Belange, wie zum Beispiel Baurecht, Immissionsschutz, Parksituation, Gaststättenrecht, Einwendungen der Anlieger usw. geprüft.

In der Beratung gab der Gemeinderat dem Antragsteller und den Anwohnern die Gelegenheit, die Planung und die Bedenken darzulegen. Demnach soll mit dem Antrag auf Vorbescheid geprüft werden soll, ob und unter welchen Bedingungen das Vorhaben genehmigungsfähig ist. Abhängig von den Auflagen wird dann mit den Nachbarn versucht, eine für alle Seiten akzeptable Lösung zu erreichen. Die Anlieger brachten vor, dass sich das Objekt eindeutig im Außenbereich befindet. Der Abstand des zur Nutzungsänderung vorgesehenen Gebäudes zum nächsten Wohnhaus beträgt nur 14 Meter. Neben der Lärmbeeinträchtigung bei Veranstaltungen wurden erhebliche Probleme mit parkenden Fahrzeugen befürchtet. Der Gemeinderat erteilte mit acht zu vier Stimmen das gemeindliche Einvernehmen und verwies nochmals auf die Zuständigkeit des Landratsamtes Landshut als Genehmigungsbehörde.

Die Jahresbeiträge für den Kreisfeuerwehrverband werden künftig die Gemeinde in voller Höhe tragen. Bislang wurde die Hälfte von den Feuerwehrvereinen erstattet.

Umfangreich war die Bekanntgabe der Stellungnahmen zum Bebauungsplan für das neue Wohngebiet in Neufraunhofen. Nachdem mit einer Fachbehörde nochmals eine Abklärung notwendig ist, wurde der Billigungsbeschluss zurückgestellt. Auch für die Ausweisung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage in Kasthal war es notwendig, den Billigungsbeschluss zurückzustellen. Aufgrund von Einwendungen wird ein Gutachten zur Blendwirkung als notwendig betrachtet und es ist ein Nachweis zu erbringen, dass es sich bei dem vorgesehenen Gebiet vollständig um eine Konversionsfläche handelt.

Erfreulich war die Mitteilung der Firma Energienetze Bayern GmbH & Co. KG zum weiteren Breitbandausbau im Raum Hinterskirchen. Inzwischen wurden durch das Unternehmen die notwendigen Glasfaseraufführungen in die vorhandenen Kabelverteilerschränke montiert und die Glasfaserkabel eingeblasen. Nun kann der M-net Glasfaserverteiler „Kronberg“ aktiv geschalten werden. Die weiteren Arbeiten für den Ort Hinterskirchen sind in Kalenderwoche 12-13/2018 vorgesehen. Anschließend kann die Firma M-net mit der Inbetriebnahme der inzwischen durch die Kunden beauftragten Glasfaserhausanschlüsse im derzeit festgelegten Ausbaugebiet beginnen.

Nach einigen Anfragen waren im nichtöffentlichen Teil noch Grundstücksangelegenheiten zu behandeln.

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