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Bauleitplanungen für PV-Freiflächenanlagen Kasthal und Breitenaich

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Mit Beschlüssen zur Aufstellung von Bebauungsplänen befürwortete der Gemeinderat Neufraunhofen die Einleitung der Bauleitplanungsverfahren für zwei Freiflächenphotovoltaikanlagen bei Kasthal und bei Breitenaich.

Im Rahmen der Anfragemöglichkeit für Bürger wurde vorgebracht, wie lange die Tiefbauarbeiten im Bereich der Ortsdurchfahrt Neufraunhofen noch dauern. Daraus resultiert für die Friedhofstraße eine erhebliche Verkehrsbelastung. Störend ist dabei auch die oftmals hohe Fahrgeschwindigkeit. Wie Bürgermeister Bernhard Gerauer dazu darlegte, soll bis zum 14. Dezember 2019 eine Asphaltschicht eingebaut sein. Allerdings werden die Bauarbeiten im Frühjahr 2020 fortgeführt. Er bat um Verständnis, dass derart weitreichende Baumaßnahmen mit notwendigen Umleitungen nicht ohne gewisse Beeinträchtigungen für die Anwohner umgesetzt werden können.

Eine weitere Anfrage aus der Bürgerschaft betraf, dass Busse zu Auswärtsspielen der Fußballer oder zu Skikursen am Gasthaus in Neufraunhofen abfahren. Durch die Fahrzeuge der Teilnehmer ist die Friedhofstraße in dieser Zeit oftmals stark zugeparkt und schwierig zu befahren. Neben der Beeinträchtigung der Anwohner stellt das bei Notfällen für Rettungsfahrzeuge ein Hindernis dar. In der Beratung wurde für das Anliegen zur Freihaltung der Friedhofstraße von parkenden Autos Verständnis gezeigt. Die Verantwortlichen des Sportvereins werden gebeten, künftig die Abfahrt der Busse am Sportgelände zu organisieren.

In Kasthal soll unter Berücksichtigung der notwendigen Konversionsfläche auf einer Fläche von ca. 2,2 Hektar eine Photovoltaikanlage mit 1,5 Megawatt entstehen. Zu diesem Vorhaben gibt es eine Planung aus dem Jahr 2018, die nach verschiedenen Abstimmungen hinsichtlich der Lage des Standorts der Anlage optimiert wurde. Der Gemeinderat stimmte der Fortsetzung des Bauleitplanungsverfahrens zur Ausweisung des Sondergebietes "PV-Freiflächenanlage Kasthal" für eine Teilfläche des Grundstücks Flurnummer 157 Gemarkung Neufraunhofen zu.

Auf einer Teilfläche des Grundstücks Flurnummer 1859 Gemarkung Neufraunhofen bei Breitenaich von ca. 3,3 Hektar, in der ein früherer Sandabbaubereich liegt, wollen vier Antragsteller eine Freiflächenanlage mit einer Leistung von 750 kWp bauen. Von den unmittelbaren Angrenzern liegen bereits Zustimmungen vor. Der Gemeinderat stimmte der Änderung des Flächennutzungsplanes und des Landschaftsplans und der Aufstellung des Bebauungsplans für das Sondergebiet „PV-Freiflächenanlage Perzl-Sandgrube" zu.

Für die zwei Vorhaben wird die Gültigkeit des Bebauungsplans vorbehaltlich der Abklärung mit dem Landratsamt Landshut auf einen Zeitraum von 20 Jahren mit Option bzw. auf 25 Jahre ab Rechtskraft befristet. In den Bebauungsplan ist abhängig von der Geltungsdauer eine Rückbauverpflichtung für die Photovoltaikanlage aufzunehmen. Sämtliche Kosten der Verfahren mit Ausnahme der Tätigkeit der Verwaltung sind von den Antragstellern zu tragen.

In Ergänzung zu den eingereichten Antragsunterlagen für die Sanierung des früheren Schulhauses Hinterskirchen über das Programm „Innen statt Außen“ legte der Gemeinderat auf Anforderung des Amtes für Ländliche Entwicklung Niederbayern fest, die Durchführung einer einfachen Dorferneuerung mit dem Ziel zu beantragen, das ehemalige Schulhaus Hinterskirchen zu sanieren und der Dorfgemeinschaft sowie für Wohnzwecke zur Verfügung zu stellen. Mit der Maßnahme soll vorbehaltlich einer Förderzusage in der erwarteten Höhe im Jahr 2020 begonnen werden.

Die abschließenden Vermessungsarbeiten im Neubaugebiet Neufraunhofen sind terminiert. Nach Vorlage des Ergebnisses kann der Verkauf der Parzellen an die vorgemerkten Bewerber beurkundet werden.

Mit verschiedenen Anfragen und einem nichtöffentlichen Teil mit Grundstücks- und Steuerangelegenheiten wurde die Sitzung fortgeführt.

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