Öffentliche Bekanntmachung
von Franziska Lainer
Erlass einer Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung – EBS)
Der Gemeinderat Neufraunhofen hat in der Sitzung vom 01. März 2021 aufgrund des Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in Verbindung mit Art. 5a Abs. 9 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes (KAG) und § 132 Baugesetzbuch (BauGB) eine neue Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitrags-satzung – EBS) erlassen:
Diese Satzung tritt am 01. April 2021 in Kraft.
Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Erschließungsbeitragssatzung vom 23. Februar 1998 außer Kraft.
Die Satzung liegt in der Zeit vom 11. März 2021 bis 11. April 2021 im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Velden, Bahnhofstraße 42, Zimmer 35 während der Geschäftszeiten und in der Kanzlei der Gemeinde Neufraunhofen in Neufraunhofen während der Kanzleistunden zur öffentlichen Einsichtnahme aus.