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Öffentliche Bekanntmachung

von

Wasserrecht;
Zutagefördern von Grundwasser aus dem Brunnen II auf dem Grundstück Fl.Nr. 90/0 Gmkg. Neufraunhofen

Das Landratsamt Landshut hat mit Bescheid vom 14.12.2023, Az. 23-6421.1/1-4-7326, die Bewilligung für das Zutagefördern von Grundwasser aus dem Brunnen II auf dem Grundstück Fl.Nr. 90/0 Gmkg. Neufraunhofen durch die Gemeinde Neufraunhofen erteilt.

Der Bescheid zusammen mit der Rechtsbehelfsbelehrung sowie den zugehörigen Antragsunterlagen liegen ab dem 12.01.2024 für die Dauer von zwei Wochen im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Velden, Rathausplatz 1, 84149 Velden während der Geschäftszeiten zur Einsicht aus.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt (§ 70 Abs. 1 WHG i. V. m. Art. 74 Abs. 4 BayVwVfG).

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