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Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage im Gemeindebereich geplant

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Aus der Sitzung des Gemeinderats Neufraunhofen

Neufraunhofen. Zu Beginn der Sitzung gab Bürgermeister Anton Maier den Bürgern die Möglichkeit, Anfragen an ihn und den Gemeinderat zu stellen. Anschließend wurden die in der Verwaltung eingegangenen Bauanträge und Bauanfragen besprochen. Der Gemeinderat erteilte das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau einer Feuerwehr-Fahrzeughalle in Hinterskirchen und zu zwei weiteren privaten Bauvorhaben.

Die Firma EnBW Energienetze Baden-Wüttemberg AG plant die Errichtung von Freiflächen-PV-Anlagen im Gebiet der Gemeinde Neufraunhofen und des Marktes Velden. In der Gemeinde Neufraunhofen liegen knapp 70% der Fläche. Es handelt sich um zwei geplante Parks mit insgesamt rund 40 Hektar Fläche. Um die Freiflächen-PV-Anlagen umsetzen zu können, hat die Firma EnBW das notwendige Bauleitplanungsverfahren beantragt. Nach dem Baugesetzbuch ist alleine die Gemeinde für die Einleitung dieses Verfahrens zuständig. Die Vorberatungen dafür wurden in der Sitzung geführt. Bevor ein Beschluss gefasst wird, soll die Firma EnBW ihr Vorhaben im Rat präsentieren.

Im nächsten Tagesordnungspunkt gab Kämmerer Thomas Ellinger einen Bericht zum Haushaltsvollzug 2024 und einen Ausblick für das Haushaltsjahr 2025. Die ursprünglich geplante Zuführung des Verwaltungshaushalts zum Vermögenshausalt kann nach aktueller Prognose erreicht werden. Darüberhinausgehende Verbesserungen im Haushaltsvollzug 2024 sind nicht zu erwarten. Bei den Steuereinnahmen ist nach aktueller Prognose mit Mindereinnahmen zu rechnen, die auf der Ausgabenseite dank der vorsichtig kalkulierten Personal- und sächlichen Verwaltungsausgaben kompensiert werden können.

Im Vermögenshaushalt halten sich zeitliche Verschiebungen von Einnahmen und Ausnahmen weitgehend die Waage.

Anders sieht es für das Haushaltsjahr 2025 aus. Es ist nicht mit weiter steigenden Steuereinnahmen zu rechnen. Einzig infolge der hohen Tarifabschlüsse kann die Einkommensteuerentwicklung insgesamt positiv bleiben. Inflation und Tarifabschluss wirkten sich gleichwohl in stärkerem Ausmaß auf die Personal- und Sachausgaben aus. Gleichzeitig steigt die Steuer- und Umlagekraft der Gemeinde Neufraunhofen wegen der einmaligen positiven Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen 2023 an. In der Konsequenz bedeuten, dass die wichtigen Schlüsselzuweisungen signifikant um rund 100.000 Euro sinken werden. Gleichzeitig wird die Kreisumlage um gut 100.000 Euro ansteigen. Bedingt durch das enorme Defizit im Kreishaushalt rechnet Bürgermeister und Kämmerer mit einer Erhöhung des Kreisumlagesatzes zu rechnen. Im Ergebnis wird ein Ausgleich des Verwaltungshaushalts im kommenden Jahr schwieriger.

Im Rahmen der Grundsteuerreform ist die Grundsteuer ab dem Jahr 2025 nach neuem Recht zu erheben. Bei der Berechnung der Grundsteuer in Bayern spielt von 2025 der Wert eines Grundstücks keine Rolle mehr. Anders als nach dem sogenannten „Bundesmodell“, wird die Grundsteuer B (für Grundstücke) nicht nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet. Die Regelungen zur Grundsteuer (für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe) entsprechen weitgehend jenen des Bundesgesetzes. Die landwirtschaftlichen Wohngebäude mit ihrem Umgriff werden, anders als bisher, zukünftig der Grundsteuer B zugeordnet, so dass es beim Aufkommen zu Verschiebungen innerhalb der Grundsteuerarten kommen wird. Der Gemeinderat hat deshalb eine Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze beschlossen, welche zum 01.01.2025 in Kraft treten wird. Die Hebesätze für die Grundsteuern A (für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe) und B (für Grundstücke) wurden in dieser Hebesatzsatzung auf jeweils 160 v. H. festgesetzt. Bisher betrug der Hebesatz jeweils 260 v.H.

Der Sportverein Neufraunhofen erhält für die durchgeführte Sportplatzsanierung einen Zuschuss in der üblichen Höhe von 10 Prozent.

Von 04. Juli bis 25. Juli 2024 hat der Bayerische Kommunale Prüfungsverband die überörtliche Prüfung für den Bereich Bauwesen für die Jahre 2018 bis 2022 vorgenommen.

Die Prüfung des Bauwesens, insbesondere der Bauausgaben, umfasste die Jahresrechnungen 2018 bis 2022 mit einem Investitionsvolumen von insgesamt rd. 5,1 Millionen Euro. Der Prüfungsverband konnte keine wesentlichen strukturellen Fehlstellungen in der Wirtschaftsführung, bei der mit der Abwicklung von Baumaßnahmen betrauten Abteilung feststellen.

Im Tagesordnungspunkt Informationen des Bürgermeisters informierte Anton Maier den Gemeinderat über die Erstellung eines neuen Spielplatzes durch den Sportverein Neufraunhofen.

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