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Billigungsbeschluss für Bebauungsplan „Birnkammerwiese“ Neufraunhofen

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Bauleitplanungsverfahren sind mit den vorgeschriebenen Schritten oftmals eine lange Angelegenheit. Dem Gemeinderat Neufraunhofen lagen zum Entwurf für den Bebauungsplan für das neue Baugebiet „Birnkammerwiese“ eine Reihe von zum Teil langen Äußerungen von Fachstellen vor, die nach der Bekanntgabe abzuwägen waren. Ein ganz besonderes Buch kann die Gemeinde zum Kauf mit dem Titel „A so schmaz mia bei uns dahoam“ – Mundart rund um Neufraunhofen anbieten.

Vor dem Eintritt in die Tagesordnung zeigte Bürgermeister Anton Maier im Raum neben dem Sitzungssaal den Stand der Renovierungen des Trauungszimmers. Bis auf die Sockelleisten ist der Fußboden fertig verlegt. Notwendig sind noch der Abschluss der Elektroarbeiten und die Montage der Heizkörper. Aus einem Teil des alten Fußbodens wird auf einer Länge von ca. 2,50 Meter eine Wanddekoration gestaltet, die sich bei möglichen Veranstaltungen, wie Trauungen, als Hintergrund für Fotos eignen. Für die abschließende Gestaltung legte der Gemeinderat die Anfertigung von passenden Vorhängen fest.

Nach drei Jahren werden ab September die Gebühren für die Kindertagesstätten wieder moderat erhöht. Dazu beschloss der Gemeinderat die Anpassung der Satzung. Damit gelten folgende Regelungen: Kinder in Gruppen des Kindergartens (Kinder ab dem Monat der Vollendung des dritten Lebensjahres): Für eine Buchungszeit von über 4 bis zu 5 Stunden 100 Euro; für eine Buchungszeit von über 5 bis zu 6 Stunden 110 Euro und für eine Buchungszeit von über 6 bis zu 7 Stunden 120,00 Euro. Auf den jeweiligen Gebührensatz wird der vom Freistaat Bayern zur Entlastung der Familie gewährte Zuschuss angerechnet. Für Kinder in Gruppen der Kinderkrippe (Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres) gelten für eine Buchungszeit von über 4 bis zu 5 Stunden 132 Euro; für eine Buchungszeit von über 5 bis zu 6 Stunden 143 Euro und für eine Buchungszeit von über 6 bis zu 7 Stunden 154 (Zahlen jeweils pro Monat).

Zu den Stellungnahmen der Fachstellen zum Entwurf des Bebauungsplans „Birnkammerwiese“ Neufraunhofen hatte die Verwaltung mit dem Architekturbüro Kurz detaillierte Abwägungen vorbereitet, die vom Gemeinderat beschlossen wurden. Mit verschiedenen Anpassungen kann nach dem Billigungsbeschluss jetzt die öffentliche Auslegung erfolgen. Insgesamt sind nun 18 Einfamilienhäuser, 3 Doppelhäuser und ein Mehrgeschossbau geplant. Davon kann die Gemeinde 30 Wohneinheiten ausweisen und es gibt 4 Parzellen in privatem Eigentum.

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Schöffen sind ehrenamtliche Richter in Strafsachen, die für eine Amtsperiode von fünf Jahren gewählt werden. Auf die Liste der Gemeinde Neufraunhofen für das Amts- und Landgericht Vilsbiburg sind zwei Personen zu setzen. Interessenten können sich im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Velden melden.

Der verstorbene Träger der Bürgermedaille Georg Wegmann aus Vielberg hat mit seinem ebenfalls bereits verstorbenen Bruder Alois eine fundierte Zusammenstellung der Mundart im Bereich Neufraunhofen geschaffen. Dieses außergewöhnliche Werk hat der aus Hackelsberg stammende Professor Dr. Jakob Ossner aus Tettnang in Buchform veröffentlicht. Die Gemeinde Neufraunhofen hat davon Exemplare beschafft und kann das überaus interessante Werk zum Preis von zwölf Euro zum Verkauf anbieten. Verkaufsstellen sind das Rathaus Velden, Zimmer 13 während der Öffnungszeiten und die Gemeindekanzlei Neufraunhofen jeden Donnerstag von 17.30 bis 18.30 Uhr.

Professor Dr. Ossner hat ebenso angeboten, das Buch bei einer passenden Gelegenheit vorzustellen. Das wird voraussichtlich beim nächsten Seniorennachmittag am 23. April 2023 organisiert.

Den guten Zusammenhalt in der Gemeinde bewiesen der Gemeindefeuerwehrball mit über 300 Gästen und ein ebenfalls bestens besuchter Sportlerball des SV Neufraunhofen

Im Tagesordnungspunkt Anfragen ging es unter anderem um Probleme mit Bibern in Gewässern dritter Ordnung. Im neuen Tragkraftspritzenfahrzeug der Feuerwehr Hinterskirchen ist ein Rückflussverhinderer/Systemtrenner vorhanden ist. Mit dieser Armatur werden Standrohre oder Hydranten gegen Rückdrücken von Löschwasser in das Trinkwasserleitungsnetz sowie zur Vermeidung von Leitungsunterdruck abgesichert. Auch für die Feuerwehren Georgenzell und Neufraunhofen sollte diese Ausstattung beschafft werden. Der Gemeinderat befürwortete diesen Kauf.

Abschluss fand die Sitzung mit Grundstücks- und Personalangelegenheiten.

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