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Aus der Sitzung des Gemeinderats Neufraunhofen vom 13. Januar 2025

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Die erste Gemeinderatsitzung in Neufraunhofen startete in gewohnter Weise mit einer Anfragemöglichkeit für die anwesenden Bürgerinnen und Bürger.

Anschließend wurde über das künftige Vorgehen bei Bauanträgen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Gemeindebereich diskutiert. Wie Bürgermeister Maier erläuterte, wollte der Gemeinderat im Vorfeld dieser Beratung wissen, wieviel Fläche im Gemeindebereich bereits ausgewiesen sei. Die Gemeinde Neufraunhofen steht der Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen als wichtiger Beitrag zur Energiewende, grundsätzlich positiv gegenüber. In Neufraunhofen sind zum aktuellen Zeitpunkt 52,4 Hektar mit Freiflächen-Photovoltaikanlagen verbaut. Das entspricht 3,6 Prozent der Agrarfläche im Gemeindebereich. Der Referenzwert der Gemeinden liegt bei 1,7 Prozent. Damit ist die Gemeinde Neufraunhofen bereits überproportional abgedeckt. Die Gemeinde leistet also mit den ausgebauten und bereits genehmigten Flächen schon einen sehr wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Dem Gemeinderat ist neben dem Klimaschutz aber auch der grundsätzliche Erhalt des Landschaftsbildes und auch die Akzeptanz der Bevölkerung sehr wichtig. Deshalb wurde beschlossen, vorerst keine weiteren Photovoltaik-Freiflächen mehr auszuweisen. Die aktuell laufenden Verfahren werden noch zu Ende geführt.

Dem Gemeinderat lag ebenfalls ein Antrag auf Bauleitplanung für eine Agri PV Freiflächenanlage mit einer Gesamtfläche von ca. 14 Hektar vor. Dieser wurde aufgrund des vorhergehenden Beschlusses abgelehnt.

Die Krieger und Soldatenkameradschaft Hinterskirchen 1919 e.V. hat einen Zuschuss für den Aufwand zur Wiederherstellung der Inschrift am Kriegerdenkmal in Hinterskirchen beantragt.

Üblicherweise gewährt die Gemeinde Neufraunhofen den Vereinen für Baumaßnahmen Förderungen in Höhe von 10 Prozent. Im Rat war man sich aber im vorliegenden Fall einig, darüber hinaus zu gehen und so wurde beschlossen, einen Zuschuss in Höhe von 25 Prozent der vorgelegten Rechnung zu gewähren.

Ein weiterer Zuschussantrag wurde vom Trachtenverein Hinterskirchen e.V. für die Buskosten der geplanten Fahrt zur ,,Grünen Woche" nach Berlin gestellt. Die Jugendtanzgruppe des Vereins soll dort bei ihrem Auftritt in der Bayernhalle die Kultur und das Brauchtum ihrer Heimat präsentieren. Der Gemeinderat beschloss, 150 Euro zur Fahrt nach Berlin beizusteuern, um die Brauchtumspflege damit unterstützen zu können.

Im Tagesordnungspunkt Informationen erzählte Bürgermeister Anton Maier von seinem Besuch bei der Gemeindebürgerin Emma Paulus, bei dem er ihr die Glückwünsche der Gemeinde zu ihrem 80. Geburtstag überbringen durfte.

Außerdem informierte Bürgermeister Anton Maier über die Dienstversammlung der Feuerwehren des Inspektionsbereichs Landshut Süd. Dort wurde bekannt gegeben, dass Kreisbrandinspektor Manfred Rieder Mitte Januar altersbedingt ausscheidet und der bisherige Kreisbrandmeister Wolfgang Metz von der Feuerwehr Vilsbiburg sein Nachfolger wird.

An der Straße zwischen Pisl und Oberegglhof haben Biber einen erheblichen Schaden angerichtet. Dies stellte der zuständige Jagdpächter und Gemeinderat Gerauer fest. Bürgermeister Maier beauftragte noch am selben Tag die Verwaltung, beim Landratsamt einen neuerlichen Antrag zu stellen, um Maßnahmen gegen den Biber ergreifen zu können. An der Überführung des Suldinger Beaches kam es zu massiven Aus- und Unterspülungen. Sollten die Schäden weiter fortschreiten, wird eine vorübergehende Sperrung notwendig, um die Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden. Ärgerlich so der Bürgermeister sei, dass ein bereits am 29. Oktober 2024 gestellter Antrag erfolglos blieb.

Im Tagesordnungspunkt Anfragen wurde sich erkundigt, ob die Wahlplakate, die an nicht genehmigten Stellen im Gemeindebereich aufgehängt wurden, vom Bauhof entfernt werden. Wahlplakate sind innerhalb des Gemeindebereichs Neufraunhofen nur an der dafür vorgesehenen Wand erlaubt. Unzulässig angebrachte Plakate werden vom Bauhof entfernt.

Die Sitzung fand ihren Abschluss in einem nichtöffentlichen Teil. In diesem wurden Grundstücksangelegenheiten besprochen, eine Notariatsurkunde genehmigt, über die Niederschlagung einer uneinbringlichen Forderung abgestimmt und eine Auftragsvergabe beschlossen.

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