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Keine Versetzung des Ortsschilds

Aus der Sitzung des Gemeinderates Neufraunhofen vom 12. Oktober 2023

Von zahlreichen Terminen der drei Bürgermeister in den vergangenen Wochen bei Gratulationen, Einweihungen und Eheschließungen wurde zum Beginn der Sitzung des Gemeinderates Neufraunhofen informiert.

Zu zwei Bauanträgen für die Errichtung von Wohnhäusern in Bichl und Schrankbaum erteilte der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen. Durch die Lage im Außenbereich liegt die Entscheidung über die Genehmigungsfähigkeit beim Landratsamt Landshut.

Der gesamte Ablauf der Landtags- und Bezirkstagswahl am Sonntag, 08. Oktober 2023 verlief von der Vorbereitung über die Stimmabgabe in den Urnenwahllokalen, die Briefwahl bis zur Auswertung absolut reibungslos. Alle eingeteilten ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer haben sich engagiert eingebracht, wofür sich Bürgermeister Anton Maier bedankte. Dabei wurde ein „Verjüngungsprozess“ mit vielen neuen jungen Kräften in den Wahllokalten in Gang gebracht. Mit 81,4 % gab es in der Gemeinde Neufraunhofen eine sehr gute Wahlbeteiligung. Mit einigen Übersichten zeigte Bürgermeister die Ergebnisse der Erst- und Zweitstimmen der zwei Wahlen in der Gemeinde Neufraunhofen.

Aufgrund einer Anregung aus der Bürgerschaft zur Geschwindigkeit an der Ausfahrt von Georgenzell in die Gemeindeverbindungsstraße hat die Polizei festgestellt, dass aus Richtung Hanszell bereits eine Tempobegrenzung auf 60 km/h besteht. Diese wird jetzt auf 50 km/h reduziert. Aus Richtung Pisl ist nach Beurteilung der Polizei keine Tempobegrenzung erforderlich.

Am 10. Oktober 2023 hat der Bürgermeister mit den zuständigen Sachbearbeitern des Landratsamtes Landshut, des Staatlichen Bauamtes Landshut und der Polizeiinspektion Vilsbiburg zum Antrag der Gemeinde Neufraunhofen für die Versetzung des Ortsschilds in der Veldener Straße in Neufraunhofen an einer Verkehrsschau teilgenommen.

Als Ergebnis musste er zur Kenntnis nehmen, dass eine Versetzung der Ortstafel nicht möglich ist. Nach § 45 Abs. 3 Satz 1 StVO bestimmen die Straßenverkehrsbehörden, wo und welche Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen anzubringen sind. Die Verkehrszeichen sind nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt, § 45 Abs. 9 StVO. Nach Nr. I der VwV-StVO zum Zeichen 310 „Ortstafel“ ist das Zeichen ohne Rücksicht auf Gemeindegrenze und Straßenbaulast in der Regel dort anzuordnen, wo ungeachtet von einzelnen unbebauten Grundstücken die geschlossene Bebauung auf einer der beiden Seiten der Straße für den ortseinwärts Fahrenden erkennbar beginnt. Eine geschlossene Bebauung liegt vor, wenn die anliegenden Grundstücke von der Straße erschlossen werden.

Das neue Baugebiet Thaler Feld ist nach Beurteilung der Expertenkommission nicht auf die Staatsstraße erschlossen. Eine weitere Versetzung des Ortsschildes ist daher nicht möglich, da kein Innerortscharakter vorliegt. Dieser könnte hergestellt werden, wenn der Gehweg bis zur Zufahrt Kaltenberg mit Hochboard und Beleuchtung erweitert wird und dadurch für den ortsfremden Verkehrsteilnehmer der Innerortscharakter dargestellt wird. Aufgrund der Sichtverhältnisse im Hinblick auf die Senke bei Ausfahrt aus dem Baugebiet, wird die Geschwindigkeit durch Anordnung des Landratsamtes Landshut von Velden kommend auf 70 km/h reduziert. Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis der Verkehrsschau zur Kenntnis. Daraus folgende wurde festgelegt, dass in der Veldener Straße ortsauswärts auf der rechten Seit ein neuer Gehweg gebaut wird. Für diese Maßnahme sind zur Durchführung im Jahr 2024 im nächsten Jahr Mittel einzuplanen.

Zu laufenden Baustellen berichtete Bürgermeister Maier, dass die Arbeiten für die Druckleitung zur Ableitung des Abwassers aus Neufraunhofen nach Niederbayerbach in ca. zwei Wochen abgeschlossen werden. Für den Umbau der Pumpstationen sind die Ausschreibungen in Vorbereitung. In ca. zwei Wochen werden in der Hinterskirchener Straße in Neufraunhofen im Bereich der„alten Siedlung“ die Arbeiten für die Schmutzwasserleitung und die Wasserleitung abgeschlossen sein.

Kurz vor der Sitzung sind die von einem Fachbüro ausgearbeiteten Ergebnisse zur Neukalkulation der Beiträge und Gebühren für die Abwasseranlage eingegangen. Nach einer ersten Zusammenfassung des Bürgermeisters wird dieses Thema noch im Oktober in einer eigenen Sitzung behandelt.

Vorgebracht wurde der Antrag der Feuerwehr Georgenzell im Gerätehaus in Hub den Anschluss an das Glasfasernetz und die Einrichtung eines Internetanschlusses umzusetzen. Damit könnten zum Beispiel Schulungsunterlagen für Ausbildungsmaßnahmen heruntergeladen werden sowie Aus- und Fortbildungsmaßnahmen online durchgeführt werden. Vor einer Entscheidung sollen nach Vorgabe des Gemeinderates zunächst der Kostenaufwand und die technische Umsetzung geprüft werden. Eine weitere Alternative wäre, die Aus- und Fortbildungen bei Notwendigkeit einer Internetverbindung im Sitzungssaal der Gemeinde abzuhalten.

Im Tagesordnungspunkt Anfragen bestanden keine Bedenken, dass eine Gruppe von Frauen im kommenden Jahr im Dorfgemeinschaftshaus Hinterskirchen einen Trachtenflohmarkt durchführt. Der Erlös wird für gemeinnützige Zwecke gespendet. In diesem Jahr hat dieser Flohmarkt unter anderem in der Veldener Güterhalle stattgefunden. Am „Lerner-Bach“ bei Niederbayerbach sind erneut Probleme mit Biber festzustellen. Bürgermeister Anton Maier sagte die Weiterleitung an das Landratsamt Landshut mit Beantragung einer Entnahmeerlaubnis zu.

Abschluss fand die Sitzung mit einem nichtöffentlichen Teil.

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