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Öffentliche Bekanntmachung

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Die Gemeinde Neufraunhofen beantragte für die Grundwasserentnahme aus dem Brunnen II sowie der Neufestsetzung des Trinkwasserschutzgebietes „Neufraunhofen“ die Erteilung einer Bewilligung.

Die Unterlagen liegen hierfür in der Zeit ab 10.05.2023 für die Dauer eines Monats im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Velden, Bahnhofstraße 42, Zimmer 25 während der Geschäftszeiten zur Einsicht aus.

Etwaige Einwendungen oder Stellungnahmen von Vereinigungen können bei der Gemeinde Neufraunhofen oder im Landratsamt Landshut, Veldener Straße 15, 4. Stock, Zimmer Nr. 406, innerhalb der Einwendungsfrist (bis zwei nach Ablauf der Auslegungsfrist) schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Verspätete Einwendungen bleiben bei der Erörterung und Entscheidung unberücksichtigt und mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, können von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden, wenn mehr als fünfzig Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.

Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.

Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als fünfzig Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.

Neufraunhofen, 02.05.2023

 

Anton Maier
Erster Bürgermeister

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