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Abwasserentsorgung: Beitrag sinkt – Gebühr steigt

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Aus der Sitzung des Gemeinderates Neufraunhofen vom 23. Oktober 2023

In der Regel alle vier Jahre sind die Kommunen verpflichtet, die Beiträge und Gebühren ihrer kostenrechnenden Einrichtungen zu kalkulieren. Mit dieser durch die Auflösung von zwei Kläranlagen komplexen Aufgabe war das renommierte Kommunalberatungsbüro Hurzlmeier aus Straubing beauftragt worden. Rechtsanwältin Annette Freitag stellte dem Gemeinderat die umfangreiche Global- und Gebührenbedarfsberechnung für die Abwasserentsorgung der Gemeinde Neufraunhofen vor. Während sich bei den Beiträgen für neue Anschließer oder bauliche Erweiterungen eine Reduzierung ergibt, steigt die Abwassergebühr merkbar an.

Bereits seit September 2019 wird das Abwasser aus der zentralen Entsorgung im Raum Hinterskirchen in die Kläranlage des Marktes Velden geleitet. Spätestens ab Januar 2024 erfolgt dorthin auch die Einleitung des Abwassers aus dem Bereich Neufraunhofen. Damit wird jetzt eine gemeinsame Einrichtungseinheit gebildet. Bereits in den Jahren 2017 und 2018 wurden dazu die Entscheidungen vom Gemeinderat getroffen. Eine getrennte Berechnung ist nach den gesetzlichen Vorgaben nicht mehr zulässig. In ihren Ausführungen machte die Fachanwältin für Verwaltungsrecht deutlich, dass bei den errechneten hohen Investitionen zum Fortbestand der Kläranlagen in Niederbayerbach und Neufraunhofen bzw. für den Betrieb einer gemeinsamen Kläranlage in der Gemeinde Neufraunhofen die jetzt ermittelten Zahlen deutlich höher gewesen wären.

Die Herstellungsbeiträge betragen ab 01. November 1,32 Euro pro Quadratmeter Grundstücksfläche und 14,94 Euro pro Quadratmeter Geschossfläche. Das betrifft Neuanschlüsse und Nachberechnungen für bauliche Erweiterungen. Die Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden. Sie beträgt künftig 4,96 Euro pro Kubikmeter Abwasser. Kann oder darf ausschließlich Schmutzwasser eingeleitet werden, so beträgt die Gebühr 4,54 Euro pro Kubikmeter Abwasser. Die Erhöhung basiert unter anderem auf den Ausgleich von Unterdeckungen aus der vorherigen Kalkulationsperiode und massiv gestiegenen laufenden Kosten, wobei vor allem der Energiesektor angeführt wurde. Der in der Gebühr enthaltene Anteil für die Klärung des Abwassers in Velden beläuft sich derzeit auf 2,11 Euro pro Kubikmeter. Dieser Betrag enthält ausschließlich und allein die Kosten für den Betrieb und die Klärung des Abwassers in der Kläranlage des Marktes Velden. Bei den Grundgebühren wurde der bisherige Satz für die kleinsten Zähler mit 36 Euro pro Jahr belassen. Bis auf sehr wenige Abnehmer sind in allen Gebäuden diese Zählergrößen eingebaut. Für die wenigen größeren Zähler mit höheren Beschaffungskosten wurde eine Preisanpassung vorgenommen.

Der Gemeinderat beschloss auf dieser Basis den Erlass einer neuen Entwässerungssatzung und einer dazu gehörenden Beitrags- und Gebührensatzung mit Inkrafttreten am 01. November 2023. Die Satzungen liegen während der Geschäftszeiten im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Velden sowie während der Sprechstunde des Bürgermeisters in der Kanzlei Neufraunhofen zur Einsichtnahme auf.

Auf Antrag des Sportvereins Neufraunhofen wurde die Fördersumme für den Neubau des Tennisheims durch die gestiegenen Baukosten auf den neu kalkulierten Investitionsbetrag angepasst.

Zur Aufnahme in den Veranstaltungskalender wurde die Termine für die Bürgerversammlung im kommenden Jahr auf Samstag,17. Februar 2024 um 14.00 Uhr im Gasthaus Rampl und für den Seniorennachmittag am Sonntag, 18. Februar 2024 um 14.00 Uhr im Bräustüberl Neufraunhofen festgelegt.

Abschluss fand die Sitzung mit nichtöffentlichen Grundstücksangelegenheiten.

 

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